Rechtsanwalt Geldwäschebekämpfung

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HKP Recht | Bankrecht | Hannover

Bankaufsichtsrecht

  • Beratung in allen bankaufsichts- und sparkassenrechtlichen Themenstellungen 
  • Vertretung gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie den Sparkassenaufsichtsbehörden

Compliance

  • Beratung in allen rechtlichen Fragstellungen des Compliance
  • Erstellung und Begleitung von Konzeptionen zur Absicherung der Geschäftsführung / des Vorstandes im Rahmen der Unternehmensführung 
  • Fragen des Risk Managements

Kredit- und Kreditsicherheitenrecht (Aktivgeschäft)

  • Begleitung in allen Fragestellungen des Real- und Personalkredit und Kreditsicherheitenrechts
  • Beratung bei der Verwertung von Kreditsicherheiten inkl. Sicherheitenpoolverträge 
  • Beratung in insolvenzrechtlichen Fragestellungen

Recht der Spareinlagen 

Zahlungsverkehrsrecht

Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Hannover

Das Bankrecht ist ein umfassendes Rechtsgebiet, in welchem wir uns auf das Kredit- und Kreditsicherheitenrecht, das Recht der Spareinlagen, das Zahlungsverkehrsrecht sowie das Bankaufsichts- und Sparkassenrecht spezialisiert haben. Weiterhin unterstützen wir unsere Mandanten hinsichtlich der Compliance inklusive des Risk Managements. Einer unserer bankrechtlichen Beratungsschwerpunkte beschäftigt sich mit der Kreditvergabe. Dabei spielen etwa vertragsrechtliche Fragen sowie Sicherheiten im Zusammenhang mit Real- und Personalkrediten eine Rolle. Problemlösungsbedarf besteht oft, wenn Kreditnehmer ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können. In diesen Fällen beraten wir unsere Mandanten zu insolvenzrechtlichen Fragen und zur Verwertung von Kreditsicherheiten. In diesem Zusammenhang sind uns auch die Besonderheiten von Sicherheitenpoolverträgen bekannt. Zu allen anderen rechtlichen Fragen in Verbindung mit dem Aktivgeschäft bieten wir ebenfalls kompetente Beratung und rechtlichen Beistand, ob es um Zinsen, Darlehenskündigungen oder Zwangsversteigerungen von Immobilien geht.


Bankrecht auf den Gebieten des Zahlungsverkehrs und der Spareinlagen

Auf das Zahlungsverkehrsrecht hatte in den letzten Jahren die technische Entwicklung der Bezahlmethoden einen großen Einfluss. Neben den herkömmlichen Möglichkeiten wie Überweisung und Lastschrift werfen in diesem Bereich unter anderem auch Kartenzahlungen oder Internetzahlungen rechtliche Fragen auf. Hinsichtlich grenzüberschreitender Zahlungsvorgänge gibt es ebenfalls Besonderheiten. Wir sind Spezialisten für das Zahlungsverkehrsrecht und stehen unseren Mandanten bei allen damit zusammenhängenden Angelegenheiten zur Seite. Ein weiteres Beratungsgebiet ist das Recht der Spareinlagen. Dabei geht es beispielsweise um verschiedene Kontenformen, Fragen zur Wertstellung oder die Sicherheit von Spareinlagen. Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten in diesem Bereich auf der Grundlage umfassender juristischer Spezialkenntnisse und Erfahrungen.


Beratung und Interessenvertretung bei allen Fragen zur Bankenaufsicht

Einer unserer Beratungsschwerpunkte ist das Bankenaufsichts- und Sparkassenrecht. Auf diesem Gebiet sind wir als Anwälte für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie Sparkassen da. Diese beraten wir zu allen Fragen, welche dieses Rechtsgebiet betreffen, und vertreten deren Interessen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Europäischen Zentralbank (EZB) und den Sparkassenaufsichtsbehörden. Mögliche Themen sind dabei die rechtliche Überprüfung neuer Finanzprodukte, Geldwäscheprävention oder die Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes. Bei Gerichts- und Schiedsverfahren stehen wir unseren Mandanten ebenfalls zur Seite.


Juristische Beratung zu Fragen der Compliance

Compliance hat im Bankensektor eine besondere Bedeutung. Die Kontrolle der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben erfolgt regelmäßig durch die BaFin. Ein solides Compliance-Konzept kann dabei helfen, Verstößen und somit Verlusten vorzubeugen. Dieses umfasst interne Regeln und Anweisungen sowie Maßnahmen zu deren Umsetzung. Ziel ist die Verhinderung rechtswidriger und fragwürdiger Vorgänge. Das Risk Management spielt hier ebenso eine Rolle wie der Datenschutz. Wir unterstützen unsere Mandanten beim Aufbau eines Compliance-Konzepts und stehen ihnen bei allen damit zusammenhängenden juristischen Fragen zur Verfügung. Sind die Compliance-Anforderungen erfüllt, bringt das auch eine Absicherung der Geschäftsführung beziehungsweise des Vorstands mit sich. Als Anwälte für Bankrecht in Hannover beraten wir unsere Mandanten zu allen Fragen der Compliance und des damit in Zusammenhang stehenden Risk Managements.

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